IPPC - Kebeiks Industrieverpackungen Sonderpaletten, Einwegpaletten, Kisten, Sonderverpackungen & Verpackungsholz

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IPPC

Der Export von naturbelassenem Holz unterliegt genauen Auflagen. Diese dienen dazu, die Verschleppung von Schädlingen zu unterbinden. Gerade in der weltweiten Logistik ist es wichtig diese Maßnahmen einzuhalten, da heutzutage ein Großteil der Güter mit Ladungsträgern oder Verpackungen aus Holz versendet werden.

Zu diesem Zweck wurde der ISPM 15 der International Plant Protection Convention als Regelwerk aufgestellt. 




ISPM Zertifikat
Was ist eine "IPPC Behandlung"?

Eine IPPC Behandlung dient dazu, im Holz eventuell lebende Schädlinge abzutöten. Dazu gibt es 3 Methoden:

  • Erhitzung des Holzes auf eine Kerntemperatur von mindestens 56°C bei einer Haltedauer von mindestens 30 Minuten
  Diese Hitzebehandlung wird anschliessend auf dem Holz mit "HT" gekennzeichnet. Dies ist die in Deutschland häufigste Methode.

  • Begasung mit Methylbromid ist in Deutschland nicht mehr zulässig bzw unter sehr strengen Auflagen durchzuführen. Diese Behandlung ist auf dem Stempel als "MB" gekennzeichnet

  • Erhitzung des Holzes mittels dielektrischer Methode, bedeutet in aller Regel eine Bestrahlung mittels Mikrowellen. Bei dieser Methode wird eine Kerntemperatur von 60°C bei einer Haltedauer von mindestens einer Minute verlangt. Gekennzeichnet wird das Holz in diesem Fall mit einem "DH".

     Generell darf das behandelte Holz nur einen minimalen Anteil an Rinde besitzen.
 

     
ISPM 15 bei der Kebeiks Industrieverpackungen KG

Wir sind bei dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW als Händler und Hersteller von IPPC Holz und Holzverpackungen registriert.
Somit dürfen wir IPPC behandeltes Holz und daraus gefertigte Baugruppen unter unserer Registriernummer markieren und in den Verkehr bringen.
Wir führen keine IPPC Behandlungen durch, sondern kaufen bereits behandeltes Holz zu. Durch unsere Dokumentationen lässt sich die Behandlung jeder von uns gelieferten Baugruppe und jedes Schnittholzes rückwirkend feststellen. 
Bei sich wiederholenden Lieferungen an unsere Kunden, können wir unsere Produkte zusätzlich mit einem Produktionscode versehen, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder gelieferten Charge zu gewährleisten. 
Wissenswerte Fakten

  • Generell gilt: Eine einmalige Behandlung des Holzes gilt unbegrenzt
  • Eine technische Trocknung (Kammertrocknung) beinhaltet nicht automatisch eine Hitzebehandlung
  • Eine Hitzebehandlung muss in einer geprüften Trockenkammer durchgeführt, 
      und mittels Messfühlern und Datenaufzeichnung 
      dokumentiert werden.
  • Im Umkehrschluss bedeutet eine Hitzebehandlung nach ISPM 15 nicht, dass das Holz automatisch kammergetrocknet ist
      Eine Kammertrocknung auf eine Restfeuchte von unter 20% 
      dauert bei Frischholz mitunter einige Tage, wobei eine reine 
      Hitzebehandlung in einigen Stunden durchführbar ist.
  • IPPC behandelte und markierte Verpackungen müssen nicht mit einem Zertifikat oder Behandlungsprotokoll verschickt werden.
     Sobald eine Verpackung korrekt mit einem IPPC-Stempel 
      markiert ist, dient Dieser als Ersatz zu den Dokumenten. 
      Einige Länder verlangen allerdings  dennoch ein Zertifikat 
      als Begleitpapier.
  • Baugruppen aus diversen Einzelteilen, wie Paletten oder Kisten müssen lediglich an mindestens 2 gegenüberliegenden Seiten 
      und zudem gut lesbar markiert werden.
      Diese Markierung git damit automatisch für die gesamte 
      Baugruppe. Stauhölzer usw. müssen allerdings einzeln 
      markiert sein.
 
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